Segelflugausbildung
Voraussetzungen
- Mitgliedschaft im Luftsportclub Hamm e.V.
- Fliegerärztliche Tauglichkeit
- Polizeiliches Führungszeugnis
- Auszug aus dem Verkehrszentralregister
- Mindestalter für Ausbildungsbeginn: 14 Jahren
- Mindestalter für Berechtigungserwerb: 16 Jahre
Theoretische Ausbildung
Die Theorieausbildung erfolgt in Lehrgangsform und umfasst Unterricht in den Fächern:
- Technik
- Aerodynamik
- Navigation
- Luftrecht
- Meteorologie
- Verhalten in besonderen Fällen
- Menschliches Leistungsvermögen
Darüber hinaus beinhaltet die Ausbildung auch den Erwerb des Funksprechzeugnisses BZF II in deutscher Sprache. Erforderlich ist zusätzlich eine Ausbildung über Sofortmaßnahmen am Unfallort, die natürlich ebenfalls in unserer Flugschule absolviert werden kann und übrigens auch für den Führerschein anerkannt ist.
Praktische Ausbildung
Die praktische Ausbildung vom ersten Flug bis zu ihrem Abschluss umfasst mindestens 25 Stunden und erstreckt sich über mehrere Abschnitte und Stationen:
- Doppelsitzig mit Fluglehrer auf ASK 21
- A-Prüfung (Drei Alleinflüge)
- Ein- und doppelsitzige Flüge auf ASK 21
- Umschulung auf Einsitzer
- B-Prüfung im Einsitzer
- Vertiefung der fliegerischen Fähigkeiten & Umschulung auf weitere Muster
- C-Prüfung im Einsitzer
- 50km-Streckenflug im Einsitzer
Natürlich kann die Lizenz bei uns später auch problemlos erweitert werden, beispielsweise um die Klassenberechtigung für Reisemotorsegler.
Kosten
Fluggebühren |
Pauschal pro Jahr |
400 € |
Theoretische Ausbildung |
Pauschal |
65 € |
Flugfunkzeugnis BZF II |
Pauschal |
50 € |
Prüfungsgebühren |
Bezirksregierung Münster |
100 € |
Prüfung BZF II |
Bundesnetzagentur |
110 € |
Unterrichtsmaterial |
50 € |
|
Gesamtsumme |
(bei Abschluss der Ausbildung innerhalb von zwei Jahren) |
1.095 € |
Hinzu kommen einmalig 400 € Aufnahmegebühr (200 € für Jugendliche) sowie ein jährlicher Beitrag von 360 € (216 € für Jugendliche) für die Mitgliedschaft im Luftsportclub Hamm e.V.