Motorflugausbildung

 

Voraussetzungen

  • Mitgliedschaft im Luftsportclub Hamm e.V.
  • Fliegerärztliche Tauglichkeit
  • Polizeiliches Führungszeugnis
  • Auszug aus dem Verkehrszentralregister
  • Mindestalter für Ausbildungsbeginn: 16 Jahren
  • Mindestalter für Berechtigungserwerb: 17 Jahre

 

Theoretische Ausbildung

Die Theorieausbildung erfolgt in Lehrgangsform und umfasst mindestens 80 Stunden Unterricht in den Fächern:

  • Technik
  • Aerodynamik
  • Navigation
  • Funknavigation
  • Luftrecht
  • Meteorologie
  • Verhalten in besonderen Fällen
  • Menschliches Leistungsvermögen

Selbstverständlich erwerben die Flugschüler im Rahmen ihrer Ausbildung bei uns auch das Funksprechzeugnis BZF II (Deutsch).

Sie möchten auch im Ausland fliegen? Kein Problem! Natürlich bieten wir auch regelmäßig Lehrgänge für das BZF I (Englisch) in unserer Flugschule an.

 

Praktische Ausbildung

Die praktische Ausbildung umfasst mindestens 30 bzw. 45 Flugstunden (siehe auch unter Berechtigung) und gliedert sich im Wesentlichen in drei Abschnitte:

  • Erlangen der Alleinflugreife
  • Erlangen der Überlandflugreife (inkl. Einweisung auf ein zweites Muster)
  • Prüfungsreife
  • Die Ausbildung endet schließlich mit einer praktischen Prüfung durch die Bezirksregierung Münster.

Soweit Sie später weitere Berechtigungen, etwa zum Nachtflug (NVFR), erwerben möchten, können Sie das selbstverständlich auch in unserer Flugschule tun.

 

Berechtigung

 

PPL (Private Pilot License)

 

LAPL (Light Aircraft Pilot License) 

 

·       Einmotorige Landfluzeuge mit Kolbentriebwerk

·       Maximales Abfluggewicht: 2 Tonnen

·       Fliegen nach Sichtflugregeln (VFR)

·       Gültigkeit: Weltweit

 

·       Einmotorige Landfluzeuge mit Kolbentriebwerk

·       Maximales Abfluggewicht: 2 Tonnen

·       Fliegen nach Sichtflugregeln (VFR)

·       Gültigkeit: EU-weit

·       Maximal drei Passagiere